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Neue Chancen mit AusbildungWeltweit

Erfolgreiche Infoveranstaltung zur neuen Förderrichtlinie

Das Team von AusbildungWeltweit berichtet über die neue Förderrichtlinie

Rund 50 Teilnehmende aus Berufsschulen, Unternehmen und anderen Einrichtungen der Berufsbildung haben sich am 6. März in Frankfurt am Main über die neue Förderrichtlinie des Programms AusbildungWeltweit informiert. Das Team von AusbildungWeltweit stellte die erweiterten Fördermöglichkeiten umfassend vor und beantwortete Fragen zur Antragstellung und Durchführung der Auslandsaufenthalte. Zudem berichteten Auszubildende, die bereits mit AusbildungWeltweit einen Lernaufenhalt verwirklichen konnten, über ihre Erfahrungen.

Infoveranstaltung von AusbildungWeltweit zur neuen Förderrichtlinie

Am 16. Januar 2020 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die neue Förderrichtlinie für das Förderprogramm AusbildungWeltweit veröffentlicht. Die Neuerung bietet viele weitere Fördermöglichkeiten: So konnten bislang nur Ausbildungsbetriebe, Kammern oder andere nichtschulische Einrichtungen der Berufsbildung Anträge stellen. Ab sofort können neben den Berufsschulen auch weitere Ausbildungsstätten wie beispielsweise Zahnarztpraxen, Anwaltskanzleien und viele mehr Anträge einreichen.

Eine weitere wichtige Änderung: Während bisher nur Auszubildende in einer dualen Berufsausbildung gefördert werden konnten, schließt die neue Förderrichtlinie nun auch junge Menschen in vollzeitschulischer Berufsausbildung mit ein. Damit können beispielsweise Auszubildende aus dem Sozial- und Gesundheitswesen Mittel für ihre weltweiten Lernaufenthalte erhalten. Die Änderungen greifen bereits in den nächsten drei Antragsrunden– im Februar 2020, im Juni und im Oktober 2020.

Hier finden Sie das  Programm der Infoveranstaltung. Falls es Ihnen nicht möglich war, persönlich an der Veranstaltung teilzunehmen, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gern unter ausbildung-weltweit@bibb.de und 0228 / 107 1611!