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Erste Antragsrunde 2022 gestartet

Die erste Antragsrunde im Jahr 2022 im Förderprogramm AusbildungWeltweit ist gestartet. Noch bis zum 17. Februar um 12 Uhr mittags können Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen, Kammern und andere Einrichtungen der Berufsausbildung Förderanträge für Auslandsaufenthalte ihrer Auszubildenden sowie betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbilder stellen. Auch ein Antrag auf Förderung eines Besuchs zur Vorbereitung eines späteren Auslandsaufenthalts ist möglich.

Schriftzug "Neue Antragsrunde" vor einer Weltkarte

Das Wichtigste in Kürze

Wer kann Anträge stellen?
Ausbildungsbetriebe, Kammern, Berufsschulen und andere Einrichtungen der Berufsausbildung

Wie werden die Anträge gestellt?
Förderanträge werden über das AusbilungWeltweit-Projektportal eingereicht.

Hier gibt es Videoanleitungen zur Nutzung des Projektportals 
Registrierung und Stammdaten erstellen
Förderantrag stellen 
Hinweis: Die Videos sind jeweils auf YouTube, Sie verlassen bei einem Klick auf den Link die Seite von AusbildungWeltweit. 

Antragsfrist
Die Übermittlung des Antrags im Projektportal muss bis zum 17. Februar 2022 um 12 Uhr mittags erfolgen. Die vollständigen Antragsunterlagen werden anschließend innerhalb von 14 Tagen per Post eingereicht.

Wann können die Auslandsaufenthalte stattfinden?
Auslandsaufenthalte, für die in dieser Antragsrunde Förderanträge gestellt werden, können zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 31. Mai 2023 umgesetzt werden. Dabei müssen die An- und die Abreise innerhalb dieses Zeitraumes liegen.

Weitere allgemeine Hinweise zur Antragstellung im Programm AusbildungWeltweit finden Sie hier.

Auslandsaufenthalte in Corona-Zeiten

Damit Auslandsaufenthalte trotz der Corona-Pandemie ermöglicht werden können, hat das Programm noch flexiblere Rahmenbedingungen geschaffen.

Folgende Neuerungen gibt es, um Ihnen aufgrund der anhaltenden Pandemie möglichst viel Flexibilität zu bieten:

  • Der Zeitpunkt der Aufenthalte kann innerhalb des 12-monatigen Durchführungszeitraums (s.o.) angepasst werden – z. B. wenn aufgrund einer Reisewarnung Planungen verschoben werden. Wichtig ist, dass der letzte Flug am 31. Mai 2023 stattfindet.
  • Auf Antrag kann der aufnehmende Praktikumsbetrieb bzw. das Zielland geändert werden. Die Zuschüsse werden bei einer Zusage der Änderung entsprechend angepasst. Benötigt wird ein Letter of Intent der neuen Partnereinrichtung. 
  • Verpflichtende Quarantänetage bei Einreise können wie Aufenthaltstage bezuschusst werden. Sie zählen jedoch nicht zur Mindestaufenthaltsdauer.
  • Aufenthalte in Zielländern mit COVID-19-bedingter Reisewarnung können bewilligt und sollten nach Aufhebung der Reisewarnung umgesetzt werden. Weitere Infos unter www.ausbildung-weltweit.de/de/foerderung/reisewarnungen/reisewarnungen.html

Weitere Informationem zum Umgang mit Corona in AusbildungWeltweit

IHR KONTAKT ZU UNS

Natürlich stehen wir auch persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.

Das Programmteam erreichen Sie montags bis freitags unter 0228 - 107 - 1611 und per E-Mail unter ausbildung-weltweit@bibb.de.