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Oktober Förderrunde im Förderprogramm AusbildungWeltweit abgeschlossen

weißer Schriftzug: "Zweite Antragsrunde 2023" vor magentafarbenem Pinselstrich, daran angetackerter Notizzettel mit Schrift: Frist, 05. Oktober 2023, 12 Uhr mittags. Dunkelblauer Hintergrund mit leicht hervorgehobener Weltkarte in blau. Logo oben rechts.

Bis zum zum 05. Oktober 2023 um 12 Uhr mittags konnten Anträge für geförderte Auslandsaufenthalte in der beruflichen Ausbildung bei AusbildungWeltweitweit gestellt werden. Die nächste geplante Antragsfrist ist der 15.02.2024. Das Projektportal wird vier Wochen vorher für die Antragstellung freigeschaltet. Registrierungen sind durchgängig möglich.

AusbildungWeltweit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Mit der Förderung von Auslandsaufenthalten möchte das Programm Unternehmen und Berufsschulen unterstützen, ihren Auszubildenden Lernaufenthalte in einem internationalen Setting zu ermöglichen.

Junge Menschen in dualer oder vollzeitschulischer Ausbildung können ein dreiwöchiges bis dreimonatiges Auslandspraktikum absolvieren und hierfür einen Zuschuss von AusbildungWeltweit für An- und Abreise sowie für jeden Arbeitstag vor Ort erhalten.

Auch betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder können für eigene Lernaufenthalte in der Partnereinrichtung gefördert werden, die ihrer Qualifizierung in Bezug auf Ausbildungsinhalte oder Ausbildungsmethoden dienen.

Wenn Sie noch in der Vorbereitung von zukünftigen Lernprojekten im Ausland sind, helfen Ihnen die geförderten "vorbereitenden Besuche" bei den Absprachen und organisatorischen Vorbereitungen mit den Partnerunternehmen. Mehr Informationen zu Ausbilderaufenthalten und vorbereitenden Besuchen finden Sie in der Programmbeschreibung.

Vorbereitung Ihres Antrags

Nutzen Sie schon jetzt die Möglichkeit, Ihren Antrag vorzubereiten. Auf der Seite "Antrag Stellen leicht gemacht" finden Sie nützliche Dokumente und Hinweise, die Sie dabei unterstützen. Das Team von AusbildungWeltweit steht Ihnen auch Montags-Freitags für Fragen zur Seite.

Das Wichtigste in Kürze

Wer kann Anträge stellen?
Ausbildungsbetriebe, Kammern, Berufsschulen und andere Einrichtungen der Berufsausbildung

Wie werden die Anträge gestellt?
Förderanträge werden über das AusbildungWeltweit-Projektportal eingereicht.

Hier gibt es Videoanleitungen zur Nutzung des Projektportals 
Registrierung und Stammdaten erstellen
Förderantrag stellen 
Hinweis: Die Videos sind jeweils auf YouTube, Sie verlassen bei einem Klick auf den Link die Seite von AusbildungWeltweit. 

Was wird gefördert?

  • Der Fokus von AusbildungWeltweit liegt in der Förderung von praxisorientierten Aufenthalten von Auszubildenden während der Berufsausbildung. Diese können 3 Wochen bis maximal 3 Monate dauern.
  • Auch Lernaufenthalte von betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbildern sind möglich. (2 Tage bis 2 Wochen)
  • Zur Vorbereitung und Planung von zukünftigen Aufenthalten können auch vorbereitende Besuche bezuschusst werden. (2 Tage bis 5 Tage)
  • Ab der Antragsrunde im Oktober 2023 können auch Begleitpersonen zur organisatorischen und pädagogischen Unterstützung von Auszubildenden gefördert werden, wenn aufgrund besonderer Umstände ein eigenständiger Lernaufenthalt nicht umsetzbar ist. Bei entsprechender Begründung wird eine situationsgerechte Förderentscheidung für den Einzelfall getroffen.

Alle Infos zum Programm finden Sie auch nochmal in der Programmbeschreibung.

Antragsfrist
Die Übermittlung des Antrags im Projektportal muss bis zum 05. Oktober 2023 vor 12 Uhr mittags erfolgen. Die vollständigen Antragsunterlagen werden anschließend innerhalb von 14 Tagen per Post eingereicht.

Wann können die Auslandsaufenthalte stattfinden?
Auslandsaufenthalte, für die in dieser Antragsrunde Förderanträge gestellt wurden, können zwischen dem 01. Februar 2024 und dem 31. Januar 2025 umgesetzt werden. Buchungen wie z.B. Flüge und Unterkunft können nach Erhalt der Förderzusage erfolgen. Planen Sie die Aufenthalte daher so, dass Sie genug Zeit haben, Visa, Flüge, Unterkünfte o.ä. zu buchen. Ausreisen können frühestens ab dem 1. Februar 2024 erfolgen, der letzte Rückflug ist spätestens am 31. Januar 2025 möglich.

Weitere allgemeine Hinweise zur Antragstellung im Programm AusbildungWeltweit finden Sie hier.

Sie wollen die Ausbildung in Ihrer Einrichtung attraktiv gestalten und einen Förderantrag stellen? Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Film ab: Mit AusbildungWeltweit nach Neuseeland

Das neue Video des BMBF-Förderprogramms AusbildungWeltweit gibt Einblicke in den Auslandsaufenthalt des Auszubildenden Henrik Bellgardt, der während seiner Ausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton einen dreimonatigen Lernaufenthalt in Neuseeland absolviert hat. Neben Bellgardt berichten auch sein Ausbildungsbetrieb und der Betrieb im Gastland, was Henrik gelernt hat und warum der Aufenthalt für alle ein Mehrwert ist.

: Video : 04:38

IHR KONTAKT ZU UNS

Natürlich stehen wir auch persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.

Das Programmteam erreichen Sie montags bis freitags unter 0228 - 107 - 1611 und per E-Mail unter ausbildung-weltweit@bibb.de.