Umgang mit Reisewarnungen
Alle antragstellenden Einrichtungen verpflichten sich gemäß der Förderrichtlinien vom 28. November 2019 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 16. Januar 2020), die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten. Die folgenden Hinweise ergänzen die geänderten Förderrichtlinien vom 8. Oktober 2021 (Veröffentlichung: 15. Oktober 2021) und sind bei Planung und Durchführung der Auslandsaufenthalte einzuhalten.
Reise- und Sicherheitshinweise
Erklärung: Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in ein Land oder eine bestimmte Region, wenn eine akute erhebliche Gefahr für Leib und Leben besteht (z. B. durch Krieg, Terror oder extreme Gesundheitsgefahren).
Liegt bei Antragstellung eine formelle Reise- oder Teilreisewarnung vor, werden Aufenthalte in diesem Zielland bzw. in dieser Zielregion nicht bewilligt. Wird nach Förderzusage eine Reisewarnung ausgesprochen, so darf das Vorhaben in der betroffenen Region nicht umgesetzt werden. Wird nach Beginn des Aufenthalts eine sicherheitsbedingte Reisewarnung ausgesprochen, sind die Stipendiatinnen und Stipendiaten im Regelfall zur Ausreise aufzufordern und die Förderung kann nicht fortgeführt werden.
Praktische Tipps
- Für Projektverantwortliche und geförderte Teilnehmende ist die „Sicher Reisen“-App des Auswärtigen Amtes eine verlässliche Quelle für aktuelle Sicherheits- und Einreiseinformationen.
- Wenn sich Sicherheitslagen ändern, sollten Sie immer auch das Team des Förderprogramms kontaktieren, um gemeinsam das weitere Vorgehen abzustimmen.
- Wir empfehlen allen ausreisenden Personen, sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amtes einzutragen, damit sie im Krisen- bzw. Katastrophenfall von den deutschen Auslandsvertretungen schnell informiert und ggf. in Krisenbewältigungsmaßnahmen einbezogen werden können.