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"Wir blicken vorsichtig optimistisch in das Jahr 2021"

Das Jahr 2020 war durch die weltweite Corona-Pandemie kein einfaches Jahr. Wie blicken Sie auf das Programmjahr von AusbildungWeltweit zurück?

Ich starte mal mit dem positiven Jahresbeginn: Wir sind voller Elan und Motivation in das Jahr 2020 gestartet. Direkt im Januar hat das BMBF eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht. Seitdem können neben den Ausbildungsbetrieben auch berufliche Schulen Förderanträge stellen. Das ist eine tolle Entwicklung, denn an vielen beruflichen Schulen spielt das Thema Auslandserfahrung und Internationalisierung der Ausbildung inzwischen eine wichtige Rolle. Die neue Förderrichtlinie ermöglicht auch, dass zusätzlich zu den jungen Leuten in dualer Berufsausbildung diejenigen in schulischer beruflicher Erstausbildung einen Zuschuss für einen Auslandsaufenthalt erhalten können. 
 

Susanne Timmermann von AusbildungWeltweit
Susanne Timmermann von AusbildungWeltweit Quelle: NA beim BIBB

Wie wurde die neue Förderrichtlinie aufgenommen?

Wir haben sehr viele positive Rückmeldungen erhalten. Das Förderprogramm ist jetzt maximal zugänglich – natürlich unter der Voraussetzung, dass die Aufenthalte Teil der Ausbildung und betrieblich ausgerichtet sind.

Die Entwicklung der Antragszahlen haben dies auch wiedergespiegelt. In der ersten Antragsrunde wurden bereits 79 Förderanträge eingereicht, neun davon von beruflichen Schulen. Ansonsten haben wir inzwischen stets einen Mix aus Ausbildungsbetrieben, Kammern und anderen Einrichtungen, die zum ersten Mal eine Förderung beantragen und solchen, die dies zum wiederholten Male tun. Mit den beiden weiteren Antragsfristen hatten wir uns insgesamt auf einen deutlichen Zuwachs an Anträgen eingestellt. Aber durch die Corona-Lage kam alles anders…
 

Wie hat sich die Corona-Pandemie ausgewirkt?

Bereits im Januar mussten erste Aufenthalte umgeplant werden, besonders ausgewirkt hat sich dann die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts im März. Aufenthalte mussten früher beendet werden oder konnten gar nicht erst angetreten werden. In dieser Situation haben wir versucht, Lösungen zu finden, die den finanziellen Schaden maximal begrenzen und das Zeitfenster, in dem bereits bewilligte Aufenthalte zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können, zu vergrößern. Wir haben uns im Einzelfall intensiv mit den Zuwendungsempfängern abgestimmt. Diese Situation hält auch jetzt noch an und wir versuchen, alle im Programm gut durch die Lage zu manövrieren.
 

Im Sommer beruhigte sich die Lage ja kurzfristig. War das auch der Grund, weswegen zwei weitere Antragsrunden stattfanden?

Dazu muss man zuallererst sagen, dass wir in diesem Jahr zum ersten Mal drei Antragsfristen geplant hatten. Daran haben wir trotz der Lage festgehalten. Die Bewilligungszeiträume, also die Zeiträume, in denen dann Aufenthalte stattfinden können, reichen ja deutlich in die Zukunft, also in das Jahr 2021 oder sogar 2022 hinein. Wir wollten diejenigen, die einen langfristigen Planungsrhythmus etablieren möchten, mit der Beibehaltung der Antragsfristen unterstützen. Erwartungsgemäß war die Zahl der Anträge zu beiden Terminen aber gering. So hatten wir jeweils 15 Anträge – aber immerhin mit steigender Teilnehmerzahl.
 

Konnten Förderzusagen denn normal ausgesprochen werden?

Generell ist es so: Wer einen Antrag eingereicht hat, kann erst dann einen Zuwendungsbescheid, also eine formale Förderzusage, erhalten, wenn für das Zielland keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes mehr vorliegt. Wer Aufenthalte in mehrere Zielländer beantragt hat, erhält gegebenenfalls im ersten Schritt einen Bescheid für einen Teil der Aufenthalte. Für die ersten beiden Antragsrunden aus 2020 konnten bis Oktober 27 von 75 Bewilligungen erteilt werden.  
 

Was empfehlen Sie aktuell denjenigen, die Aufenthalte planen? 

Wir haben die letzten Wochen und Monate erfahren, dass sich Reisewarnungen auch schnell wieder ändern können. Eine umsichtige Planung ist daher das A und O: Lassen die Voraussetzungen in Deutschland und im Zielland es zu, dass Buchungen und finanzielle Festlegungen nach dem Zuwendungsbescheid getroffen werden? Wie sind die Bedingungen für Umbuchungen oder Stornierungen? Als NA beim BIBB möchten wir dazu ermutigen, Aufenthalte zu planen, zu beantragen und – sobald die Bedingungen es zulassen – auch umzusetzen. Gleichzeitig können wir keine grundsätzlichen Zusagen machen, finanzielle Risiken aus Programmmitteln auszugleichen. Antragsteller und Zuwendungsempfänger können sich bei Fragen gern an uns wenden. Wir versuchen dann, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Nachdem das Jahr 2020 mit der Förderrichtlinie gestartet ist, waren die Monate seit dem Frühjahr überschattet von der Pandemie. Wie ist Ihre Prognose für 2021?